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Taxigenehmigung Erteilung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung sind die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zuständige Genehmigungsbehörden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen, die der Antrag auf Erteilung der Genehmigung enthalten soll, ergeben sich im Einzelnen aus § 12 PBefG. Mit den Unterlagen muss insbesondere auch der Nachweis der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erbracht werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung erteilt wird, ergeben sich im Einzelnen aus § 13 PBefG. Der Antragsteller muss zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig sein. Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Inland haben. Es dürfen durch den beantragten Verkehr keine öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.
Kosten
100,00 bis 1.465,00 Euro
Bearbeitungsdauer
3 Monate, maximal Verlängerung um weitere 3 Monate möglich
Formulare
Informationen über benötigte Formulare erteilen die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Zuständige Stelle
- Landkreise und kreisfreie Städte.
Ansprechpunkt
Landkreise und kreisfreie Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V