Adresse
Straßenschäden - Beseitigung
Allgemeine Informationen
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG MV) hat der Träger der Straßenbaulast die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Soweit sie hierzu außerstande sind, haben sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Warnzeichen hinzuweisen.
Voraussetzungen
keine
Kosten
keine
Verfahrensablauf
keine Angaben
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise
möglichst Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Zuständige Stelle
Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern