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Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

Volltext

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

Fristen

keine

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

  • Weitere Ansprechpartner ohne feste Bereiche:
    • Frau Karin Scharfschwerdt
    • Herr Andreas Steuck
  • Bereiche der Stadt Schwerin und der Stadt Parchim liegen auch in deren Zuständigkeit

 

Amt / Stadt Zuständiger Mitarbeiter/in
Stadt Boizenburg/Elbe Herr Marco Prieß
Amt Boizenburg-Land  
Amt Zarrentin  
Amt Wittenburg  
Stadt Hagenow  
Amt Hagenow-Land  
Stadt Lübtheen Herr Kevin Scheer
Amt Dömitz-Malliß  
Amt Grabow  
Stadt Ludwigslust  
Amt Ludwigslust-Land  
Amt Stralendorf Herr Andre Meier
Amt Banzkow  
Amt Crivitz  
Amt Ostufer Schweriner See  
Amt Sternberger Seenlandschaft  
Amt Neustadt-Glewe Herr Christian Schreiber
Amt Parchimer Umland  
Amt Eldenburg Lübz  
Amt Plau am See  
Amt Goldberg-Mildenitz  

 

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur