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Steuerliche Lebensbescheinigung beantragen

Volltext

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wird benötigt, wenn der Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden soll und das Kind nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt.

Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder wird gebührenfrei für Personen ausgestellt, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das Kind nicht in der Wohnung dieser Person gemeldet ist und zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Antragsteller muss durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er im ersten Grad mit dem Kind verwandt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
  • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Bearbeitungsdauer: in der Regel sofort

Die steuerliche Lebensbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Stand:     2013

Zuständige Stelle

Die steuerliche Lebensbescheinigung wird von der Gemeinde der alleinigen oder Hauptwohnung des Kindes ausgestellt.