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Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen

Volltext

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

keine

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung

Fachlich freigegeben am

04.06.2019