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Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag)
Allgemeine Informationen
Sind nach Erteilung des Feststellungsbescheides nach § 152 SGB IX wesentliche Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten oder ist vergessen worden, im vorherigen Verfahren weitere Gesundheitsstörungen zu benennen und prüfen zu lassen, kann darüber in einem Neufeststellungsverfahren entschieden werden. Hierfür ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung Soziales/Versorgungsamt, ein Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag) zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Soweit Sie über die im Antrag aufgeführten Gesundheitsstörungen ärztliche Unterlagen besitzen, fügen Sie diese bitte dem Antrag bei. Originale werden Ihnen nach Auswertung umgehend wieder zurückgesandt. Wenn Sie die kompletten ärztlichen Befunde für alle geltend gemachten Gesundheitsstörungen dem Antrag beifügen können, ist eine schnellere Entscheidung über Ihren Antrag möglich. Entstandene Kosten für selbst eingereichte Unterlagen werden durch das LAGuS nicht erstattet.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an. Für die von Ihnen eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen können Ihnen jedoch Kosten entstehen.
Verfahrensablauf
Der Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag) ist beim zuständigen Dezernat des LAGuS/Versorgungsamt zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie an allen Standorten des LAGuS persönlich oder nach telefonischer Anforderung, über die Internetseiten des LAGuS oder bei den Sozialämtern und Behindertenverbänden. Auch ein formloser Antrag kann gestellt werden. Sie erhalten dann ein Antragsformular zugeschickt.
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
Formulare
Antragsformular - Antrag nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Weiterführende Informationen
Hinweise
Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung 4, Versorgungsämter in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund
Zuständig ist das Versorgungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung 4, Versorgungsämter in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.12.2018Teaser
Sind nach Erteilung des Feststellungsbescheides nach § 152 SGB IX wesentliche Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten oder ist vergessen worden, im vorherigen Verfahren weitere Gesundheitsstörungen zu benennen und prüfen zu lassen, kann darüber in einem Neufeststellungsverfahren entschieden werden.