Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Naturschutzwarte
Volltext
Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden werden für ein bestimmtes Gebiet durch die unteren Naturschutzbehörden sowie die Großschutzgebietsverwaltung ehrenamtliche Naturschutzwarte bestellt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
gemäß gesetzlicher Bestimmungen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Bestellung zum Naturschutzwart
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Fristen
keine
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Fachlich freigegeben am
26.06.2019
Zuständige Stelle
Untere Naturschutzbehörden, Großschutzgebietverwaltungen
Ansprechpunkt
Untere Naturschutzbehörden, Großschutzgebietverwaltungen
Bemerkungen
keine