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Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
Allgemeine Informationen
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem weitere Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden, wie:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
- Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- Religionszugehörigkeit.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Kosten
In einfachen Fällen 3,50 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 8 Euro.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.06.2019Teaser
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.