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Lebensmittelüberwachung

Volltext

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.

Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probeentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese gegebenenfalls durch.

Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.

In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.

Zuständige Stelle

Für die amtliche Lebensmittelüberwachung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte zuständig.

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

Bemerkungen

Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2011.