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Kampfmittel - Verhaltensregeln beim Auffinden
Volltext
Zum Schutz der Allgemeinheit und der eigenen Sicherheit sollten beim Auffinden von Kampfmitteln die folgenden Verhaltensregeln in jedem Fall beachtet werden:
- Kampfmittel sollten nicht berührt werden. Wurden Sie versehentlich mit der Hand aufgenommen, so sind sie vorsichtig abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, so ist es in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschine abzustellen.
- Erschütterungen sind zu vermeiden, Arbeiten am Fundort sind einzustellen.
- Unbefugte sollten vom Fundort ferngehalten und entsprechend gewarnt werden, die Fundstelle sollte gekennzeichnet bzw. markiert werden.
- Kampfmittelfund unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2016
Zuständige Stelle
Die Verhütung von Schäden durch Kampfmittel ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sachlich zuständig für die Verhütung von Schäden durch Kampfmittel ist neben den örtlichen Ordnungsbehörden auch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern als Sonderordnungsbehörde.