Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Inbetriebnahme Anzeige
Volltext
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Anlage ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage der zuständigen Immissionsschutzbehörde schriftlich anzuzeigen. Mit dieser Anzeige müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 4 - Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Referat 450 - Immissionsschutz, Anlagensicherheit
Fachlich freigegeben am
31.03.2021
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit im Land liegt bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU).