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Handwerksrolle/Verzeichnis - Eintragung löschen
Volltext
Wenn ein Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer gelöscht werden soll (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), muss ein Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) eingereicht werden. Gleiches gilt, wenn ein Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegt wird. Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Löschung (Formular Handwerksrolle-Löschung)
- Handwerks- oder Gewerbekarte im Original
- Kopie der Gewerbeabmeldung
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammer.
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Schwerin
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungsdauer
Genehmigungsfiktion: 4 Wochen
Fristen
Die Gewerbeabmeldung sollte zeitnah zur Löschung Handwerksrolle / Verzeichnis erfolgen.
Formulare
Das entsprechende Formular ist bei der zuständigen Handwerkskammer, beim Einheitlichen Ansprechpartner in der Wissensbasis oder beim Antragsassistenten erhältlich.
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern - Formular Gewerbeanmeldung/Löschung Handwerksrolle
- Wissensbasis der Einheitlichen Ansprechpartner - Antragsassistent MV
- Handwerkskammer Schwerin - Formular Gewerbeabmeldung/Löschung Handwerksrolle
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.11.2018
Zuständige Stelle
Es ist die jeweilige Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern, in deren Bezirk sich der Betrieb befindet.