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Handwerksrolle/Verzeichnis - Eintragung löschen
Allgemeine Informationen
Wenn ein Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer gelöscht werden soll (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), muss ein Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) eingereicht werden. Gleiches gilt, wenn ein Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegt wird. Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Löschung (Formular Handwerksrolle-Löschung)
- Handwerks- oder Gewerbekarte im Original
- Kopie der Gewerbeabmeldung
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammer.
Bearbeitungsdauer
Genehmigungsfiktion: 4 Wochen
Fristen
Die Gewerbeabmeldung sollte zeitnah zur Löschung Handwerksrolle / Verzeichnis erfolgen.
Formulare
Das entsprechende Formular ist beim Einheitlichen Ansprechpartner in der Wissensbasis oder beim Antragsassistenten erhältlich.
Zuständige Stelle
Gewerbeämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.11.2018Teaser
Wenn ein Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer gelöscht werden soll (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), muss ein Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) eingereicht werden.