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Gewerbe der Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
- das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 1,2,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten will (Wohnimmonilienverwalter),
- Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführen will,
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
- Bescheinigung vom Finanzamt in Steuersachen
- Unbedenklichkeit des kommunalen Steueramtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolventsgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
- Identifikationsdokument (alternativ Reisepass mit Meldebestätigung)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall beträgt 500.000 Euro, für alle Versicherungsfälle eines Jahres 1 Mio. Euro.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 204,00 Euro bis 544,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Verwaltungsgebühr: EUR 204.00 bis 544.00
Fristen
Für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer entsteht drei Monate nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen eine Genehmigungsfiktion. GewO Genehmigungsfiktion gilt nur für Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger, § 6a GewO.
Genehmigungsfiktion gilt nur für Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger, § 6 a GewO
Genehmigungsfiktion:
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Weiterführende Informationen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte unterstützen bei der Antragstellung.
Zuständige Stelle
Oberbürgermeister/in und Bürgermeister/in der kreisfreien Städte
Oberbürgermeister/in und Bürgermeister/in der großen kreisangehörigen Städte
Amtsvorsteher/in des Amtes bzw. Bürgermeister/in der amtsfreien Gemeinden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.02.2019Teaser
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.