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Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen Beantragung
Volltext
Zuwendungszweck
Verbesserung der Tierschutzsituation von untergebrachten Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren in M-V
Gegenstand der Zuwendung
- ausschließlich bauliche Maßnahmen (Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten und Modernisierungen, Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und energetischen Funktionalität und Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen) in Einrichtungen, die der Unterbringung von herrenlosen Tieren, Fundtieren, behördlich beschlagnahmten Tieren sowie kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen
- laufende Kosten für den Betrieb eines Tierheims sowie z. B. Kosten für den Grunderwerb werden nicht gefördert.
Zuwendungsempfänger
- vorrangig gemeinnützige Vereine, Verbände, Initiativen u. ä. , die Einrichtungen zur Tierunterbringung in M-V unterhalten,
- auch andere Einrichtungen, die z. B. Fundtierverträge mit Kommunen abgeschlossen haben
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses grundsätzlich bis 50 Prozent der förderfähigen Investitionen bewilligt. Fördersätze bis zu 90 Prozent der förderfähigen Investitionen sind abhängig von der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, in der die Einrichtung gelegen ist, möglich. Maßgeblich ist die Einordnung nach dem rechnergestützten Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen (Rubikon), die das Landesförderinstitut nach Antragstellung ermittelt. Unentgeltliche Arbeitsleistungen des Zuwendungsempfängers (unbare Eigenleistungen) sowie projektbezogene Sachspenden können als Eigenanteil an der Finanzierung anerkannt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Landesförderinstitut M-V
Voraussetzungen
vollständige, fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung ist schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut M-V. Über die Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde durch schriftlichen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Ablauf der Antragsfrist am 31.03. des laufenden Jahres) ca. 2 bis 4 Wochen.
Fristen
Der Antrag muss bis zum 31.03. des laufenden Jahres vollständig beim LFI M-V vorliegen.
Formulare
Alle Formulare können heruntergeladen, per Hand oder am PC ausgefüllt werden. Sie müssen unterschrieben und im Original bis zum 31.03. des laufenden Jahres beim LFI M-V vorliegen.
Weiterführende Informationen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.05.2021
Zuständige Stelle
für die Förderrichtlinie: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V, Referat 500 Tierschutz
als Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut M-V
Ansprechpunkt
für die Förderrichtlinie: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V, Referat 500 Tierschutz
als Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut M-V