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Geburt im Ausland auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

Volltext

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
      • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
         
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

Voraussetzungen

Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.

Verfahrensablauf

  • Der sorgeberechtigte Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
  • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.

Fristen

Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Online-Dienst: keine
  • Schriftform erforderlich:
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weiterführende Informationen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.04.2021

Zuständige Stelle

Standesamt I Berlin

Adresse        Schönstedtstraße 5
                     13357 Berlin, Stadt
Telefon        +49 30 90269-5000
Fax              +49 30 90269-5245


E-Mail        post.standesamt1@labo.berlin.de
WWW        Standesamt I in Berlin


Öffnungszeiten    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
                            Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
 

Ansprechpunkt

Standesamt I Berlin

Kosten

Gebühr (Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.) : Kostenfrei

Gebühr (Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.) : EUR 6,00 bis 12,00