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Förderung von Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Diversifizierung Beantragung
Allgemeine Informationen
Zuwendungszweck
Das Land gewährt als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes Zuwendungen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen.
Gegenstand der Zuwendung
- Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen landwirtschaftlicher Betriebe aus selbständiger Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft z.B. Hofladen/Direktvermarktung
- Urlaub auf dem Bauernhof bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten
- Kurzumtriebsplantagen bis zu 10 ha je Antragsteller (außer Stromproduktion im eigenen Unternehmen oder Vergütung nach EEG)
- Investitionen in die Direktvermarktung von Brennereien mit einer Produktion von 10 hl/Jahr
- allgemeine Aufwendungen z. B. für Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen
Zuwendungsempfänger
Landwirtschaftliche Unternehmen, deren wesentliche Geschäftstätigkeit darin besteht durch Bodenbewirtschaftung oder hiermit verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen. Die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte genannte Mindestgröße muss erreicht werden.
Weiterhin können Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln, gefördert werden. Die Kriterien für Kleinst- oder kleine Unternehmen müssen erfüllt werden.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- bis 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- bis 40% bei Kurzumtriebsplantagen höchstens einmalig 1.200 EUR/ha (nur bis 31.12.2018)
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Förderantrag sind u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:
- Investitionskonzept in Papierform bzw. auf Datenträger
- Berater- oder Betreuerbericht
- De-minimis Erklärung
- KMU - Erklärung zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen
- Erklärung „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“, Deggendorfklausel
- Erhebungsblatt zur Evaluation des Förderprogramms
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- aktueller Handelsregisterauszug/ GbR Vertrag
- Bauunterlagen
- Architekten- bzw. Ingenieurvertrag
- Eigentumsnachweis/Lageplan
- Bauunterlagen
- mindestens drei Kostenangebote (vgl. Merkblatt Vergabe) oder Kostenschätzung
- behördliche Genehmigungen
- Planungsrechnung bei Existenzgründung mit Nachweis eines angemessenen Eigenkapitalanteils am Unternehmen und am zu fördernden Vorhaben
Voraussetzungen
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der Investitionsmaßnahme anhand eines Investitionskonzeptes
- Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 EUR; bei Kurzumtriebsplantagen 7.500 EUR
- Der Gesamtwert der gewährten Beihilfen darf 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren (De-minimis) nicht überschreiten.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bis zum 31. August eines jeden Jahres (sofern er noch im laufenden Jahr bewilligt werden soll) bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), einzureichen.
Bearbeitungsdauer
individuell
Fristen
Der Antrag ist bis zum 31. August eines jeden Jahres (sofern er noch im laufenden Jahr bewilligt werden soll) bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, einzureichen.
Formulare
Alle Antragsunterlagen finden Sie aktuell auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel.: 0385-59586 0
Fax: 0385-59586 570
E-Mail: Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
Internet: www.stalu-westmecklenburg.de
Ansprechpunkt
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel.: 0385-59586 0
Fax: 0385-59586 570
E-Mail: Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
Internet: www.stalu-westmecklenburg.de
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.01.2020Teaser
Das Land gewährt als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes Zuwendungen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen.