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Förderung von Integrationsprojekten
Volltext
Zuwendungszweck
Finanzierung von Maßnahmen, die geeignet sind, um langzeitarbeitslosen oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Frauen und Männern mit besonderen Vermittlungsproblemen den Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihre soziale Integration durch eine Arbeitsaufnahme zu erreichen.
Gegenstand der Zuwendung
Projekte, die langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Männer beim Abbau ihrer Vermittlungsprobleme sowie der Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung unterstützen und dabei insbesondere folgende individuelle Problemlagen berücksichtigen:
- Motivation und Orientierung
- Berufswegeplanung und individuelle Vermittlungsstrategien
- Bildung und Qualifizierung
- Angebote gesellschaftlicher Teilhabe vor Ort
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Pauschale für Personalkosten auf der Grundlage des Erlasses zur ESF-Personalkostenpauschale in Höhe von 70% der Tätigkeitsklasse 4 zzgl. 20 % der Personalkostenpauschale für Sachausgaben.
Bei der Personalkostenpauschale wird nach Personalkostenmonatspauschalen und nach Personalkostenstundenpauschalen unterschieden. Eine Einheit ist eine monatliche Vollzeittätigkeit eines Beschäftigten (40 Stunden pro Woche), der in einem ESF-geförderten Projekt tätig wird (Personalkostenmonatspauschale). Für Beschäftigte, die beim Zuwendungsempfänger auch außerhalb des mit ESF-Mitteln geförderten Projektes tätig sind, ist eine Standardeinheit die tatsächlich geleistete und vergütete Arbeitsstunde. Weitere Informationen zur Ermittlung der Höhe der Pauschalen sind dem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur ESF-Personalkostenpauschale zu entnehmen.
Bei einem geringeren Stundenumfang reduzieren sich die Pauschalen anteilig.
Zur auskömmlichen Finanzierung des Projektes wird eine Kofinanzierungszusage eines Dritten aus öffentlichen Mitteln von mindestens 30 % erwartet.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für Ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates. Sie finden diese unter dem folgenden Link:
Voraussetzungen
- Förderfähigkeit gemäß Richtlinie
- positives Votum des zuständigen Regionalbeirates
Verfahrensablauf
Nach der Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Regionalbeirates, erstellen Sie eine Projektidee und reichen diese bei der Geschäftsstelle ein. Ihre Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt. Ein positives Votum des Regionalbeirates ist zwingende Fördervoraussetzung. Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, 19048 Schwerin einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Bewilligung.
Fristen
Bezüglich der konkreten Termine und Fristen, informieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link:
Formulare
Bezüglich der zu nutzenden Formulare, informieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link.
Ein Onlineverfahren ist derzeit noch nicht möglich.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und Projektbeispiele finden Sie unter folgendem Link:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.12.2019
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde ist das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Ansprechpunkt
Die für Sie zuständige Geschäftsstelle und den Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link: