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Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Beantragung
Allgemeine Informationen
Zuwendungszweck
Die Förderung dient einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Mit den Vorhaben werden langfristig naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Wälder geschaffen bzw. wiederhergestellt. Parallel tragen die Forstmaßnahmen zur Reduzierung des Betriebsrisikos bei.
Gegenstand der Zuwendung
1. Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Wäldern, einschließlich
- Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung einschließlich Flächenvorbereitung
- Maßnahmen zum Schutz der Kultur durch Zaunbau
- Nachbesserungen (Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung) während der ersten fünf Jahre nach Anlage des Laubholzunterbaus bei Ausfall aufgrund natürlicher Ereignisse von mehr als 40 % von der Mindestpflanzenstückzahl oder mehr als 1 ha zusammenhängende Fläche
2. Waldbrandvorsorgemaßnahmen
- Anlage und Unterhaltung von Wundstreifensystemen
- Anlage von Wasserentnahmestellen
- Anlage und Modernisierung von kurzen unversiegelten Verbindungswegen zu Wasserentnahmestellen
3. Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder
- Ausweisung und Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
- Bau von Erholungs- und Verweileinrich
- Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
- Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden
Zuwendungsempfänger
natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bei a) und b) bis 100 %, bei c) bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöchstbeträge bei Laubholzunterbau durch Saat 3.150 €/ha, durch Pflanzung 4.200 €/ha, bei Nachbesserungen 2.100 €/ha
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die Bewilligung bedarf des schriftlichen Antrags der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers. Der Antrag enthält gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 mindestens die folgenden Angaben:
- die vollständige Anschrift,
- die Größe des Unternehmens,
- die Beschreibung des Vorhabens einschließlich des Beginns und des Abschlusses der durchgeführten Maßnahme,
- eine Aufstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- die Art der Beihilfe (Zuschuss) und die Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung.
Der Antrag ist formgebunden bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Die Antragsformulare sind bei der zuständigen Forstbehörde erhältlich. Die Anträge können ganzjährig gestellt werden. Die Auswahl erfolgt unter allen zum jeweiligen Stichtag vollständig eingegangenen Anträgen.
Dem Antrag ist ein verbindlicher Finanzierungsplan und eine fachliche Stellungnahme der Forstbehörde für die geplante Maßnahme beizufügen.
Ist beabsichtigt, die beantragte Maßnahme vollständig oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen, so sind in jedem Falle, unbeschadet weitergehender Regelungen nach Nummer 6.3, mindestens drei Kostenvoranschläge mit dem Antrag einzureichen.
Voraussetzungen
- Waldflächen liegen in Mecklenburg-Vorpommern
- bei Forstbetrieben mit Waldeigentum von mehr als 100 ha: Vorlage eines Forsteinrichtungswerks (nicht älter als 10 Jahre) sowie eines Zertifikats für nachhaltige Waldbewirtschaftung (z. B. PEFC. FSC-Siegel)
- Eigentumsnachweis des Zuwendungsempfängers bzw. bei Besitzern schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers mindestens für die Dauer der Zweckbindung
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden
- Bagatellgrenze beträgt bei Wundstreifensystemen 200 €, im Übrigen 1.000 €
noch zu 1.:
- Vorlage eines Standortgutachtens zur Feststellung des Wachstumspotenzials bei nicht ausreichender Erkundung
- Verwendung standortgerechter Laubholzbaumarten sowie von Vermehrungsgut aus empfohlenen Herkunftsgebieten
- Fläche liegt in kalamitätsgefährdeten Waldgebieten
noch zu 2.:
- Verpflichtung zur Teilnahme am Europäischen Forstlichen Informationssystem zur Waldbrandstatistik
- Geplante Maßnahme befindet sich in einem Gebiet mit hohem und mittleren Waldbrandrisiko (Karten bei Forstbehörde einsehbar)
- Durchführung erfolgt entsprechend der Leitlinien für den forstwirtschaftlichen Wegebau im Landeswald Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
kostenfrei
Verfahrensablauf
ganzjährige Antragstellung bei Auswahl zu den Stichtagen 15. April, 15. Juni. 15. August und 15. November
Bearbeitungsdauer
individuell
Fristen
ganzjährige Antragstellung bei Auswahl zu den Stichtagen 15. April, 15. Juni. 15. August und 15. November
Formulare
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde ist die
Landesforstanstalt
Mecklenburg-Vorpommern
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin
Ansprechpunkt
Bewilligungsbehörde:
Landesforstanstalt
Mecklenburg-Vorpommern
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin
Auskunft und Beratung auch:
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Referat 210
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
30.09.2020Teaser
Steigerung des Freizeitwertes der Wälder