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Fischereiabgabe Zahlung
Volltext
Entrichtung der Fischereiabgabe durch Erwerb einer Fischereiabgabemarke um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes MV für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen (die Fischereiabgabemarke wird in den Fischereischein geklebt)
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Landesfischereigesetz (LFischG M-V) vom 13. April 2005 (GVOBl. M-V S. 153), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2013 (GVOBl. M-V S.404)
- § 3 Abs. 1 Fischereischeinverordnung – FSchVO M-V) vom 2. Dezember 2018 (GVOBl. M-V S. 425)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Abgabemarke kostet 10 Euro
Verfahrensablauf
Zahlung der Abgabe, Erhalt der Abgabemarke
Bearbeitungsdauer
Bei persönlichem Erscheinen sofort, bei postalischem Antrag i.d.R. 2 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
Formloser Antrag
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
Zuständige Stelle
118 örtliche Ordnungsämter,
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7