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Fahreignungsregister - Auskunft
Allgemeine Informationen
Im Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert.
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Das Fahreignungsregister enthält rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.
Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).
Neben Ihnen kann auch die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte aus dem Fahreignungsregister einholen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
- Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
- vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
kein
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister können Sie per Post, online oder persönlich vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
- Online:
- Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
- halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
- Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
- Per Post:
- Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
- Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
- dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
- Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
- Sie erhalten die Auskunft dann per Post
- vor Ort im KBA:
- Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit
Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort
Bearbeitungsdauer
- bei Online Auskunft: sofort
- bei postalischer Auskunft: durchschnittlich 2 Wochen
Fristen
keine
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise
Wenn Sie den Online-Dienst benutzen wollen, benötigen Sie eine Ausstattung:
- Ein Kartenlesegerät
- Die AusweisApp2-Software
- Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder Aufenthaltstitels
Zuständige Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Ansprechpunkt
für Postweg:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Service vor Ort:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Telefon: 0461 316-0
Fax: 0461 316-1495 oder -1650
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 09:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur