Online beantragen
Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
Volltext
Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis für die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtszeitbescheinigung bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Absatz 2 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 61 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person.
Voraussetzungen
Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Online-Dienst: je nach Angebot des Amtes
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung kann (nur) ein Antrag auf Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht, Referat I C
Fachlich freigegeben am
11.12.2020
Zuständige Stelle
Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist. Bei Geburt im Ausland kann – wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde – beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.
Ansprechpunkt
Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt
Amt Crivitz - 30 Bürgeramt
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit der Wohngeldbehörde aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Iris Lenk
Position: Fachbereichleiterin
Tel.: | 03863 5454-300 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 226 |
Zuständig für :
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburt anzeigen
- Eheurkunde beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Wohngeld Weiterleistung beantragen
- Namensgebung
- Namensgebung - Beratung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Vorname Änderung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Bestattung Durchführung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Wohnberechtigungsschein
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Adoption eines ausländischen Kindes beantragen
- Eheschließung anmelden
- Namensführung in der Ehe
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Adoption eines deutschen Kindes
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Geburtsurkunde beantragen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Wohngeld Erhöhung beantragen
- Vorname Änderung der Reihenfolge
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Wohngeld beantragen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Wohngeld Änderungen mitteilen
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim Standesamt I in Berlin beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Standesamtliche Trauung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
Frau Christine Löchter (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-323 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 017 |
Zuständig für :
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Geburt anzeigen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Vaterschaftsanerkennung
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Namensgebung
- Bestattung Durchführung
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Eheurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Eheschließung anmelden
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Standesamtliche Trauung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Fehlgeburt anzeigen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Geburtsurkunde beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes beantragen
Frau Anne Kasten (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-321 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 027 |
Zuständig für :
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Bestattung Durchführung
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Namensgebung - Beratung
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Standesamtliche Trauung
- Geburt anzeigen
- Namensgebung
- Fehlgeburt anzeigen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Namensführung in der Ehe
- Vaterschaftsanerkennung
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.