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Erstellung eines Lageplans auf der Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte

Volltext

Beim Lageplan handelt es sich um eine maßstäbliche Darstellung des geplanten Bauvorhabens. Er wird auf der Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatasters durch örtliche Vermessung erstellt. Durch den Lageplan erhält man bei einem Bauvorhaben Planungssicherheit und das Baugenehmigungsverfahren wird beschleunigt. Er enthält die für die Beurteilung des Bauvorhabens im Genehmigungsverfahren notwendigen Angaben. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Lageplan zum Bauantrag unter bestimmten Voraussetzungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gefordert wird der Lageplan insbesondere in folgenden Fällen:

  • Gebäude sollen näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden,
  • Gebäude sollen so errichtet werden, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und
  • die Flurstücksgrenzen noch nicht festgestellt wurden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Verfahrensablauf

Antragstellung (am besten persönlich, ansonsten über Formular per E-Mail oder Post), Zusammenstellen der Vermessungsunterlagen, Erstellung des Lageplans, Versand der Ergebnisse und des Gebührenbescheides

Formulare

Vermessungsantrag der zuständigen Stelle

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

22.05.2019

Zuständige Stelle

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.