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Eintragung in die Fachverzeichnisse der Ingenieurkammer M-V beantragen
Allgemeine Informationen
In die bei der Ingenieurkammer M-V geführten Fachverzeichnisse der Kammermitglieder werden aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Erfüllung sonstiger Gemeinwohlinteressen besondere berufliche Qualifikationen eingetragen.
Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Aufnahme in das entsprechende Fachverzeichnis.
Zum Nachweis besonderer Qualifikationen werden entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
- Gesetz zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Architekten- und Ingenieurgesetz - ArchIngG M-V)
- Satzung über die Eintragung von Kammermitgliedern in die Fachverzeichnisse der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Gebührensatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise der besonderen Qualifikation und Fachkenntnis
- gegebenenfalls Projektbeispiele
Eintragungsvoraussetzungen
- Antrag
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Liste der bearbeiteten repräsentativen Projekte der letzten fünf Jahre
- Referenzen von drei Personen, die über Ihre fachliche Eignung Auskunft geben können.
Kosten
Die Gebühren für den Eintrag in das Fachverzeichnis betragen EUR 125,00.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Eintragung in das Fachverzeichnis müssen Sie unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke stellen und in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer einreichen.
Bisher hat die Vertreterversammlung die Modalitäten für das Fachverzeichnis „Fachplaner für Energieberatung und energetische Gebäudeoptimierung“ beschlossen.
Hinweise
Für Ingenieursachverständige führt die Kammer ein eigenes Verzeichnis.
Bemerkungen
Dieser Text wurde freigegeben vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 09.06.2010.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer, bei der Sie Mitglied sind.