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Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
Volltext
Wurde die Ehe von einem Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländer oder ausländischen Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge rechtswirksam im Ausland geschlossen, kann auf Antrag eine Eintragung in das deutsche Eheregister vorgenommen werden. Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.
Die Eintragung ins deutsche Eheregister müssen Sie - im Gegensatz zu einer in Deutschland geschlossenen Ehe - beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 34 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland)
- Kostenverordnung Innenministerium M-V (IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Antragstellers
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
- Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- bei Geburt eines Ehepartners in Deutschland: Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- bei Geburt eines Ehepartners im Ausland: Geburtsurkunde mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen (z. B. Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile vollständig und mit Rechtskraftvermerk)
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch die Landesjustizverwaltung
- wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte: zusätzlich
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Voraussetzungen
- Rechtsgültige Eheschließung nach den Gesetzen des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde
- mindestens einer der beiden Ehegatten ist deutsch, staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- EUR 90,00 bis 345,00, je nach zeitlichem Aufwand
- gegebenenfalls Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: EUR 35,00
- gegebenenfalls Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird: EUR 15,00
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z. B. für Apostillen, Dolmetscher).
Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 11 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 04. Oktober 1991 i. V. m. der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa und zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 22. Februar 2017 werden folgende Gebühren erhoben:
Je nach Arbeitsaufwand für die Nachbeurkundung der Ehe zwischen 70 und 290 Euro.
Verfahrensablauf
Die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister können die Ehepartner beantragen. Sind beide verstorben, auch deren Eltern sowie gemeinsame Kinder.
Sind Antragsberechtigte aus wichtigen Gründen verhindert, können sie einen schriftlichen Antrag stellen oder einen Dritten dazu bevollmächtigen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.11.2017
Zuständige Stelle
sofern kein Wohnsitz im Inland besteht oder bestand: das Standesamt I in Berlin
bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des (letzten) Wohnsitzes
Amt Crivitz - 30 Bürgeramt
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit der Wohngeldbehörde aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Iris Lenk
Position: Fachbereichleiterin
Tel.: | 03863 5454-300 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 226 |
Zuständig für :
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburt anzeigen
- Eheurkunde beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Wohngeld Weiterleistung beantragen
- Namensgebung
- Namensgebung - Beratung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Vorname Änderung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Bestattung Durchführung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Wohnberechtigungsschein
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
- Eheschließung anmelden
- Namensführung in der Ehe
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Adoption eines deutschen Kindes
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Geburtsurkunde beantragen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Wohngeld Erhöhung beantragen
- Vorname Änderung der Reihenfolge
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Wohngeld beantragen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Wohngeld Änderungen mitteilen
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim Standesamt I in Berlin beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Standesamtliche Trauung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
Frau Christine Löchter (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-323 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 017 |
Zuständig für :
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Geburt anzeigen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Vaterschaftsanerkennung
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Namensgebung
- Bestattung Durchführung
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Eheurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Eheschließung anmelden
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Standesamtliche Trauung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Fehlgeburt anzeigen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Geburtsurkunde beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
Frau Anne Kasten (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-321 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 027 |
Zuständig für :
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Bestattung Durchführung
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Namensgebung - Beratung
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Standesamtliche Trauung
- Geburt anzeigen
- Namensgebung
- Fehlgeburt anzeigen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Namensführung in der Ehe
- Vaterschaftsanerkennung
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
- Eheurkunde beantragen
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.