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EU-Heimtierausweis - Ausstellung

Volltext

Privatpersonen können grenzüberschreitend mit ihrem Heimtier verreisen und zurückkommen, ohne das Tier an einer Veterinärgrenzkontrollstelle untersuchen zu lassen und ohne dass eine Quarantäne notwendig ist. In bestimmten Fällen (unsicheres Drittland) muss die Wirksamkeit des Impfschutzes durch eine Laboruntersuchung nachgewiesen werden. Es reicht in der Regel, dieses Dokument bei der Einreise dem Zoll vorzulegen. Die Übereinstimmung des Dokumentes und des Heimtieres selbst wird durch ein elektronisches Kennzeichen bewiesen, das unter die Haut des Tieres implantiert wird. Dessen Nummer kann durch ein standardisiertes Lesegerät abgelesen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Das Heimtier muss über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Hinzu kommen bestimmte Laboruntersuchungen auf Antikörper, falls die Tierseuchenlage im Herkunftsland unsicher ist.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten richten sich nach dem Behandlungsumfang und der Gebührenordnung Tierärzte (GOT).

Bearbeitungsdauer

ca. 30 Minuten

Fristen

Mindestens 1 Jahr bis max. 3 Jahre gültig (je nach Impfstoff)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V

Fachlich freigegeben am

12.03.2015