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EU-Direktzahlungen Beantragung
Allgemeine Informationen
Förderzweck
Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
Gegenstand der Förderung
Basisprämie einschließlich der Ökolosierungszahlung (sogenanntes „Greening“) für die ordnungsgemäße und ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und eine zusätzliche Prämie für die ersten 46 Hektare sowie eine weitere Prämie für Junglandwirte für 90 Hektar.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de
Die Broschüre "Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland" ist online abrufbar unter http://www.bmel.de/DE/Service/Publikationen
Fördermittelempfänger
Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform.
Art und Umfang, Höhe der Förderung
Basisprämie (im Rahmen der betrieblichen Zahlungsansprüche):
Ein Zahlungsanspruch wird mittels der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche aktiviert, einschließlich einer Greeningzahlung bei Einhaltung von bestimmten Vorgaben im Rahmen der Anbaudiversifizierung, der Vorhaltung von Ökologischen Vorrangsflächen ab bestimmten Flächengrößen sowie zum Erhalt von Dauergrünland.
Umverteilungsprämie:
Landwirten wird für die ersten 46 Hektare eine zusätzliche Prämie gewährt. Die Umverteilungsprämie beträgt etwa 50 Euro pro Hektar (Euro/ha) für die ersten 30 Hektare und 30 Euro/ha für die nächsten 16 Hektare.
Junglandwirteprämie:
Junglandwirten, die die Voraussetzungen nach Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfüllen, wird für die ersten 90 Hektare eine weitere Prämie von etwa 44 Euro/ha gezahlt.
Kleinerzeugerregelung:
Eine Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nach Artikel 61 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ist seit dem Antragsjahr 2016 nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlagen
Verordnung Nr. 1307/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG)
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)
Erforderliche Unterlagen
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Prämien werden auf Antrag gewährt.
Fristen
Der Sammelantrag mit den erforderlichen Unterlagen ist bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen.
Formulare
Zuständige Stelle
das zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU)
Ansprechpunkt
das zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.02.2020Teaser
Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU