Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für Ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung mit Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken. Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung ist der Nachweis des berechtigten Interesses erforderlich.
Allgemeine Informationen
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse vor allem von den beurkundenden Stellen (z. B. Notare) Grundstückskauf- und -tauschverträge und werten diese aus.
Aus der Kaufpreissammlung können u. a. Vergleichspreise bestimmt werden, die zur Ermittlung von Vergleichswerten im Vergleichswertverfahren herangezogen werden.
Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Zum Nachweis des berechtigten Interesses legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor.
Voraussetzungen
Sie erhalten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn Sie hierzu ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften. Das berechtigte Interesse ist anzunehmen bei Antragstellung durch Behörden oder Sachverständigen für Grundstückswertermittlung. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Kosten
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften und können bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses erfragt werden.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie, bei Vorliegen geeigneter Kauffälle, die beantragte Kaufpreisauskunft in anonymisierter Form ohne Angabe von Eigentümern oder anderen personenbezogenen Daten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: möglich, je nach Gutachterausschuss
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Hinweise
keine
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Ansprechpunkt
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
29.10.202004.12.2020Teaser
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilen die Gutachterausschüsse bei Nachweis des berechtigten Interesses.
Urheber
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen