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Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Volltext
Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Abweichungen von den Bauvorschriften eines Bauvorhabens schriftlich einen isolierten Antrag zu stellen.
Das ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes handelt.
Der Antrag auf isolierte Abweichung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Abweichung nicht beurteilt werden können.
Voraussetzungen
Der Antrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Entscheidung zu einem Antrag ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V, Anlage 1.
Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:
- der Art des zu errichtenden Vorhabens
- dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
- einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bemerkungen
Die Bearbeitungsdauer ist insbesondere abhängig von der Art des Vorhabens bzw. den gestellten Fragen.
FG Bauordnung
Adresse
19288 Ludwigslust, Stadt
Garnisonsstraße 1
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
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(Herr Kebschull (FGL))
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