Adresse
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft genehmigen lassen
Volltext
Pflanzenschutzmittel aus der Luft ausbringen
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
- Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt formlos als Anschreiben. In M-V wurden bisher nur Anwendungen durchgeführt, die gegen den Eichenprozessionsspinner abzielen. Die nach dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V für Waldschutzmaßnahmen aus der Luft notwendigen Vorarbeiten werden nur durch die Landesforstanstalt, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durchgeführt.
In dem formlosen Antrag müssen u.a. Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:
- Sachkunde des Anwenders
- Technik
- Pflanzenschutzmittel
- Begründung des Einsatzes
Voraussetzungen
Das beantragte Pflanzenschutzmittel muss vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen bzw. genehmigt sein.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Postfach 10 20 64,
18003 Rostock.
Im Antrag müssen u. a. Angaben zur Sachkunde des Anwenders, zur Technik, zum Pflanzenschutzmittel gemacht und der Einsatz ausreichend begründet werden.
Die Genehmigung erfolgt befristet.
Formulare
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.02.2022
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
Ansprechpartner:
Dezernat 420
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de
Telefonnummer: +49 381 4035-431