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Approbation: Ersatzurkunde beantragen
Volltext
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Handlungsgrundlage(n)
Richtet sich nach Landesrecht.
Richtet sich nach Landesrecht.
- Bundesapothekerordnung
- Bundestierärzteordnung
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
- Psychotherapeutengesetz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Eidesstaatliche Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung
- Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
- ggf. Übersendung einer noch verhandenen Kopie der Approbationsurkunde
- Erklärung der Straffreiheit
- Bundeszentralregister (Belegart O)
- Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden
Voraussetzungen
Keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Verwaltungsgebühr: EUR 20,00 bis 25,00
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.
Fristen
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Fachlich freigegeben am
14.02.202214