Adresse
Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Volltext
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubniswurde wurde erteilt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.11.2022
Zuständige Stelle
die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Verlängerung der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) beantragen
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zulassungszeichen im Kreis - Erteilung
- Erteilung einer Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3015 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erteilung einer Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Verlängerung der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) beantragen
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zulassungszeichen im Kreis - Erteilung
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Schießerlaubnis beantragen
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Verlängerung der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenbesitzkarte Erteilung für Sportschützen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zulassungszeichen im Kreis - Erteilung
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erteilung einer Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr