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Angelerlaubnis für die Küstengewässer M-V beantragen
Volltext
Erteilung von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer des Landes M-V als Jahreskarte, Wochenkarte oder Tageskarte.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Abs. 2 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- § 6 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- Erlass zur Erhebung von Entgelten für die Nutzung des selbständigen Fischereirechtes in den Küstengewässern des Landes M-V
Erforderliche Unterlagen
formloser schriftlicher Antrag (auch per Fax oder E-Mail) oder persönliche Antragsstellung
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 30,00
- Jugendjahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 10,00
- Jahresangelerlaubnis für Schwerbehinderte Küstengewässer M-V: EUR 10,00
- Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 12,00
- Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 6,00
Bearbeitungsdauer
- schriftlicher Antrag: max. 3 Tage
- persönliche Antragstellung: sofort
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.03.2015
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V